Was ist zu beachten, wenn ich privat krankenversichert bin?
Bei Klient*innen mit privaten Krankenversicherungen (PKV) schließen wir direkt mit diesen eine Honorarvereinbarung. Die Erstattung der Kosten für die Ergotherapie ist von Ihrem Vertrag mit Ihrer Versicherung abhängig. Als Privatversicherte*r haben Sie selbst mit Ihrer Krankenkasse vereinbart, in welcher Höhe bzw. zu welchem Anteil Ihnen die Kosten für die ergotherapeutische Behandlungen erstattet werden. Wir können Ihnen hierzu daher keine Auskunft geben.
Wir empfehlen Ihnen, dies bei Ihrer Krankenkasse vorab in Erfahrung zu bringen.
Funktionsanalyse und Anamnese (zzgl. zur 1. Behandlungseinheit) 53,80 €
Psychisch- funktionelle Behandlung 123,13 €
(Regelleistungszeit 75 Min., davon Therapiezeit 60 Min.)
Sensomotorisch- perzeptive Behandlung 98,50 €
(Regelleistungszeit 60 Min., davon Therapiezeit 45 Min.)
Motorisch- funktionelle Behandlung 73,71 €
(Regelleistungszeit 45 Min., davon Therapiezeit 30 Min.)
Hirnleistungstraining 73,71 €
(Regelleistungszeit 45 Min., davon Therapiezeit 30 Min.)
Thermische Anwendung 11,04 €
Hausbesuch inkl. Einsatzpauschale und Wegegeld 43,41 €
Therapiebericht auf Anforderung (1-2 DIN A4 Seiten) 25,00 €
Es handelt sich um Einzelpreise pro Behandlungseinheit. Diese gelten sowohl für Präsenzbehandlungen als auch für telemedizinische Behandlungen.
Der Umfang der vergüteten Leistung besteht aus a) der Durchführung der Maßnahmen mit dem/der Versicherten (= Therapiezeit) und b) der Vor- und Nachbereitung inkl. Dokumentation.
Beide Leistungsbestandteile werden als „Regelleistungszeit“ zusammengefasst.
Wir orientieren uns bei unserer Preisgestaltung an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) sowie den Richtlinien unseres Verbandes DVE (Deutscher Verband der Ergotherapeuten).
Bei Privatpatienten, Selbstzahlern und Beihilfeberechtigten rechnen wir entsprechend unserer Honorarvereinbarung den 1,4-fachen Vdek-Satz (Verband der allgemeinen Krankenkassen) ab.
Die Empfehlung des DVE liegt bei dem 1,8 bis 2,3-fachen Satz, welcher von dem Oberlandesgericht Karlsruhe in Gerichtsurteilen bereits für angemessen befunden wurde.
Somit liegen unsere Preise deutlich unter der bestätigten Empfehlung des Berufsverbandes.
Informationen zur Preisgestaltung bei Privatpatienten finden Sie auch unter www.privatpreise.de
Was mache ich, wenn meine PKV die Kosten nicht erstattet?
In einzelnen Fällen kommt es vor, dass private Krankenversicherungen die Erstattungsbeiträge mit unzutreffenden Begründungen kürzen. Wir raten Ihnen, in so einem Fall, schriftlich Einspruch einzulegen.
Sollte es bei einem Einspruch Probleme geben, können Sie sich an einen Ombudsmann wenden, der als Schlichter kostenfrei zwischen Ihnen und Ihrer Privaten Krankenversicherung vermittelt.
Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit finden Sie hier www.pkv-ombudsmann.de.
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